top of page
audience-1867754_1280_edited.jpg

FESTIVALGUIDE

FESTIVALGUIDE

Stand: 10.08.2024

Zur ersten Übersicht gibt’s unseren Festivalguide mit sämtlichen Infos rund um Festival und Camping. Dieser wird nach Bedarf erweitert. Infos und Übersichtspläne zum Festival- & Campinggelände folgen.

​

AN-ABREISE

Donnerstag, 15.08.24 – 10:00 bis 22:00 Uhr

Freitag, 16.08.24 – 08:00 bis 22:00 Uhr

Samstag, 17.08.24 – 08:00 bis 22:00 Uhr

Abreise Sonntag 18.08.24 bis spätesten 16 Uhr.

​

ABREISE / ABSCHLEPPEN

Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis zum Campingschluss (18.08.2024, 16.00 Uhr) erfolgen; dann schließen alle Campingflächen. Befinden sich nach der Schließung der Campingflächen noch Gegenstände von Gästen auf den Campingflächen, so ist der Veranstalter berechtigt, diese Gegenstände zu entsorgen. Eine Verpflichtung des Veranstalter zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.
 

Wird die Durchführung der Veranstaltung unmöglich, so gilt die Regelung in höhere Gewalt. Die Gäste müssen dann den Abbau, die Reinigung des eigenen Platzes, die Müllentsorgung und die Abreise innerhalb der von dem Veranstalter nach Abbruch der Veranstaltung gesetzten Frist vornehmen.
 

Der Veranstalter weist weiter darauf hin, dass die Befahrbarkeit, der für die Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehenen Flächen, wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein kann. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abschleppen von Fahrzeugen durch Dritte. Er bietet keinen Abschleppservice an.

 

Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zu folgendem lokalen Abschleppdienst:

Schulz Abschleppdienst
D-54597 Euscheid
Tel.: +49 151 24 247 247
 

Jeder Gast ist verpflichtet, sich um das Abschleppen seines Fahrzeugs eigenständig zu kümmern. Die Beauftragung eines Dritten mit dem Abschleppvorgang erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr des Gastes, und zwar auch dann, wenn der Veranstalter den Kontakt hergestellt hat. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abschleppen von Fahrzeugen mittels dafür nicht bestimmter Fahrzeuge (z. B. Traktoren) zu Schäden an dem abzuschleppenden Fahrzeug führen kann.

​

ANTIDISKRIMINIERUNG

Verbot rassistischer, verfassungsfeindlicher und sonstiger erkennbar rechtswidriger Äußerungen sowie entsprechender Bekleidung, Abzeichen, Fahnen etc. Die Kundgabe rassistischer, verfassungsfeindlicher und sonstiger erkennbar rechtswidriger Äußerungen sowie das Tragen von Bekleidung und Abzeichen mit rassistischen, verfassungsfeindlichen und sonstigen erkennbar rechtswidrigen Äußerungen und Symbolen (einschließlich von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen und erkennbarer Bezugnahmen darauf).

Das Aufstellen und Mitführen entsprechender Plakate, Banner, Fahnen etc. sowie das Abspielen rassistischer, verfassungsfeindlichen und sonstigen erkennbar rechtswidrigen Musik ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt. Entsprechende Nichteinhaltung kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen sowie wird entsprechend zur Anzeige gebracht.

​

BESUCHER MIT HANDICAP

Begleitpersonen von schwerbehinderten Besuchern mit einem G (erhebliche Gehbehinderung), AG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), H (Hilflosigkeit) oder BL (Blindheit) im Ausweis, erhalten kostenlosen Zugang zur Veranstaltung. Wichtig ist, dass der behinderte Besucher über eine gültige Eintrittskarte, sowie den entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkzeichen verfügt.

​

CAMPING

Es ist ein gesonderter Campingbereich vorhanden. Jeder Campinggast benötigt ein Campingticket oder kann dieses auch vor Ort noch erwerben. Wir bitten euch die Zu- und Abfahrten sowie Wege freizuhalten. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Außerdem bitten wir euch die Campingflächen stets sauber zu halten und den Müll entsprechend zu entsorgen. Jeder Campinggast erhält bei Anreise nach Bedarf Müllsäcke zur Unterstützung.

​

Auf dem Campingplatz werden Mobiltoiletten (Dixies), Urinale, Handwaschbecken und ein Wasserhahn für Trinkwasser eingerichtet. Duschen werden nicht vor Ort sein.

​

Es wird kein Strom- oder Wasseranschluss zur Verfügung gestellt. Das Mitbringen von Aggregaten/ Stromerzeugungsgeräten betrieben mit Sprit ist nicht gestattet. Wir bitten euch auf Akkugeräte und Power-Banks zu setzen.

​

Die Campingflächen sind von Donnerstag,
den 15.08.2024, ab 10:00 Uhr bis Sonntag,
18.08.2024, bis 16:00 Uhr geöffnet.

​

Erlaubte Fahrzeuge auf dem Campingplatz:

PKWs, Wohnmobile, Wohnwagen, Camper, Transporter

​

Verbotene Fahrzeuge und somit keine Zufahrt zum Campingplatz:
Traktoren, LKWs, (Reise-) Busse

​

Es ist gestattet mit Wohnwagen, Wohnmobil, Camper neben den Zelten zu parken. Beim Parken/ Camp Aufschlagen ist unserem Ordnungsdienst folge zu leisten und diese weisen auch entsprechend ein. Fahrzeuge, die nicht zum Übernachten genutzt werden, können zum Be- & Entladen am Camp abgestellt werden, sollten aber anschließend bitte im gesonderten Bereich geparkt werden.

​

BILD & TONAUFNAHMEN

Mit dem Betreten des Camping- & Festivalgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass von Bild- und Tonaufnahmen von ihm gemacht werden, die einer späteren Veröffentlichung dienen und zu kommerziellen Zwecken genutzt werden können.

​

GLASFLASCHENVERBOT/ MITGEBRACHTE GETRÄNKE & SNACKS

Glas ist auf dem gesamten Camping- und Festivalgelände verboten!

Wir werden an der Einfahrt Kontrollen durchführen und die Ordner auf dem Gelände werden ebenfalls darauf achten. Bitte verzichtet auf Glasbehälter jeglicher Art! Dazu zählen sämtliche Lebensmittel- und Getränkeverpackungen aus Glas. Petroleumlampen sind ebenfalls wegen der hohen Unfall- und Feuergefahr verboten. Bei den meisten Campingflächen handelt es sich um Futterwiesen. Scherben sind hier verheerend. Medikamente in Glasflaschen dürfen mitgebracht werden. Am besten füllt ihr alles, was man umfüllen kann, in Plastikbehälter.

Auf dem Festivalgelände ist es außerdem verboten mitgebrachte Getränke oder Snacks mitzuführen. Auch hier wird der Ordnungsdienst Kontrollen durchführen. Unser Ordnungsdienst ist berechtigt mitgebrachte Getränke & Snacks entsprechend zu entsorgen. 

​

GRILLEN / OFFENES FEUER

Grillen ist zulässig mit Einweg- und Drei-Bein-Grills. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch eines Feuers ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.

 

Um Unfälle zu vermeiden, ist die Verwendung von Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten strengstens untersagt. Es sind ausschließlich handelsübliche Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung zu verwenden. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt brennen oder ausglühen. Es ist untersagt, Kohle zum Ausglühen auf den Rasen zu schütten oder in glühendem Zustand in den Mülleimern oder -containern zu deponieren oder zu entsorgen.

​

Das Mitbringen sowie benutzen von großen Gasflaschen ist in jeder Hinsicht verboten. Egal ob für die Nutzung eines Grills, noch für Kühlschränke, Heizung oder Herd in Wohnwägen, Wohnmobilen und Campern. Gasflaschen sind aus den Fahrzeugen zu entnehmen, sollte bei Anreise eine Gasflasche festgestellt werden, ist unser Ordnungsdienst berechtigt, diese bis zur Abreise einzubehalten. 
Gaskartuschen für Campingkocher hingegen sind erlaubt und dürfen genutzt werden.

​

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Haftung des Veranstalters für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die der nutzenden Person und dem Gast durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für das Vorhandensein von Schließfächern. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit eines Schließfaches.

​

JUGENDSCHUTZ

Während der Veranstaltung gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Kinder bis 8 Jahre haben am Freitag und Samstag keinen Zutritt zum Festivalgelände, lediglich am Sonntag zum Familientag.  Kinder von 8-15 Jahren haben, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Zutritt zum Festivalgelände bei Zahlung des ermäßigten Ticketpreises im Onlineshop. Kindern von 8-15 Jahren ist es nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf dem Campingplatz zu schlafen. Jugendliche von 16 – 17 haben bis 24.00 Uhr Zugang zum Camp- und Festivalgelände. Nach 24.00 Uhr jedoch nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer Aufsichtsperson (Mutti-Zettel muss stets mitgenommen werden). Jeweils ist der Personalausweis/ Kinderausweis vorzuzeigen.

​

MÜLLENTSORGUNG

Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden (solange der Vorrat reicht) zusätzliche Mülltüten kostenlos von dem Ordnungsdienstpersonal verteilt.

 

Beachtet bitte, dass Müllentsorgung ein teures und sehr zeitintensives Unterfangen ist. Tut euch, uns und vor allem der Umwelt einen gefallen und verlasst euren Campingbereich so, wie ihr ihn vorgefunden habt.

 

Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Aus hygienischen Gründen dürfen Abwässer nur in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden.

 

Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

 

Das Festivalgelände befindet sich auf oder in der Nähe von mehreren geschützten Naturflächen. Es ist strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen, sich in den Naturschutzgebieten aufzuhalten oder diese zu verunreinigen oder zu zerstören. Zuwiderhandeln, kann für einzelne Personen oder ganze Gruppen zum Ausschluss der Veranstaltung führen.

​

PARKPLÄTZE

Parkplätze für Besucher/innen die nicht vor Ort campen sind entsprechend ausgeschildert und befinden sich im eingezäunten Bereich des Ausstellungsgeländes. Wir bitten euch aufgrund der Umwelt und auch wegen Platzmangel eure An- und Abfahrt entsprechend zu organisieren und mit so wenig Autos wie möglich zu kommen.

Das Parken für Campingplatzbesucher erfolgt mit dem Auto, Caravan, Wohnmobil oder Wohnwagen auf dem Campingplatz. Es ist darauf zu achten, dass platzsparend geparkt wird. Unser Ordnungsdienst ist dazu berechtigt, das Umparken oder Umstellen von Fahrzeugen zu verlangen.

 


RUHEZEITEN

Der Betrieb von Tonanlagen auf Campingplätzen ist während der Tageszeit gestattet; zugehörige Lautsprecher sind so auszurichten, dass sie die umliegenden Gäste nicht beschallen. Die maximale Lautstärke kann von dem Ordnungsdienst aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden. Während den Ruhezeiten in der Nacht ist der Betrieb von Tonanlagen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Üblicherweise gilt als Tageszeit im Sinne dieser Bedingungen der Zeitraum zwischen 08.00 Uhr morgens und 02.00 Uhr nachts. In der Zeit von 00.00 bis 02.00 Uhr bitten wir euch, die Lautstärke eurer Lautsprecher zu minimieren. Der Zeitraum zwischen 02.00 Uhr und 8.00 Uhr ist Nachtzeit. Wir bitten euch in diesem Zeitraum auf das Abspielen lauter Musik zu verzichten. 

 

SICHERHEITSKONTROLLEN

Beim Betreten des Campingbereichs erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung und Durchsuchung von Personen und ihres mitgeführten Gepäcks auf verbotene Gegenstände.

Der Veranstalter bzw. der von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände Gäste bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.

 

Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) und ihrer mitgeführten Gegenstände. Das Mitführen verbotenen Gegenstände kann zur Abweisung des Gastes und zum Ausschluss des Gastes von der Veranstaltung führen.

 

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Möglichkeit besteht, Gegenstände aus den Abgabecontainern wieder herauszunehmen. Verbotene Gegenstände dürfen nicht in den Schließfächern deponiert werden. Größere Gegenstände können nicht abgegeben werden. Führt ein Gast auf dem Veranstaltungsgelände verbotene Gegenstände bei sich, so behält sich der Veranstalter vor, den Gast bei der Polizei anzuzeigen.

 

Der Veranstalter bzw. der von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände einen Gast bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen. Es ist nicht gestattet, eigene Getränke auf das Veranstaltungsgelände (Infield) mitzubringen. Das mitbringen von Glasflaschen ist untersagt (auch im Camping Bereich). Dosen und PET-Flaschen sind erlaubt.

 

STROM

Stromleitungen werden auf dem Campingplatz nicht zur Verfügung gestellt. Das Mitbringen von Stromerzeugungsgeräten mit Benzin/ Sprit (Aggregate) sind nicht erlaubt. Wir bitten euch auf Akkugeräte und Power-Banks zu setzen.

​

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Verbotene Gegenstände Campingplatz:

 

Waffen, Waffen-Attrappen, Steampunk-Waffen, Reizgas, verfassungsfeindliche Symbole (Textilien, Abzeichen, Aufnäher etc.) Glasflaschen, große Gasflaschen (Gaskartuschen für Campingkocher sind erlaubt), Drogen, Stromaggregate

 

Verbotene Gegenstände auf dem Festivalgelände:

 

Flyer, Poster und sonstiges Werbematerial ohne Absprache, Waffen, Waffen-Attrappen, Steampunk-Waffen, Reizgas, Nietenhalsbänder mit sehr langen, nicht abgerundeten Spitzen (Killernieten), verfassungsfeindliche Symbole (T-Shirts, Abzeichen, Aufnäher etc.), Klappstühle, Campinghocker, Gehstöcke mit großem/schweren Knauf und/oder Spitze, Aufnahmegeräte (Audio-Recording), Videokameras, Laptops, iPads, Selfiestick, Sprays mit Treibgas (z.B. Haarspray, Deospray), Glasflaschen, mitgebrachte Speisen und Getränke sowie Drogen.

 

Zum Ende des Aufenthaltes sind die Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.

Bei Unklarheit oder vergessenen Maßnahmen hat der Sicherheitsdienst vor Ort die Entscheidungsmacht und diesem ist Folge zu leisten. 

bottom of page